ArchivNorm

Richtige und verantwortungsbewusste Entscheidungen bei der Produktwahl sind wichtig. Gerne möchten wir Ihnen nachfolgend aus unserer Sicht einige kurze fachliche Hinweise geben.

Alle Verpackungen aus sogenannter Graupappe  (oft auch gepufferte und damit angeblich säurefreie Graupappe), können nach eingehenden Test- und Prüfverfahren die Anforderungen an eine Verpackung von Archivgut in der Langzeitarchivierung nicht erfüllen und eignen sich nur für mittlere Aufbewahrung.

Die seit vielen Jahren herangezogene und international bewährte DIN ISO 9706 gilt für Papier bis 240 g/qm und kann für stärkere Materialien nur mit Zusätzen und hilfsweise mit der Formulierung „in Anlehnung …“ angewandt werden, was gängiger Praxis entspricht.

Die neuere ArchivNorm DIN ISO 16245 setzt Maßstäbe zur Beurteilung einer geeigneten Archivverpackung und hat wichtige Anforderungen aus der DIN ISO 9706 übernommen (Kappawert max. 5, pH-Wert 7,5 -10, Pufferung min. 2 % (alkalische Reserve) usw.). Diese Werte stellen sicher, dass in den verwendeten Materialien keine Bestandteile enthalten sind, die das einzulagernde Archivgut schädigen können. 

Wie empfehlen für die Langzeitarchivierung deshalb nur Verpackungen aus gegautschter Pappe, die der ArchivNorm DIN ISO 16245 entspricht.

Leider unterscheidet die neue Norm drei Kategorien und schafft damit einige Verwirrung:

1. DIN ISO 16 245 (ohne Zusatz!) nur für Archivmappen und Umschläge.
2. DIN ISO 16245-A für Archivboxen, Schachteln und Archivkartons. Und um die Verwirrung komplett zu machen, leider noch
3. ArchivNorm 16245-B.

Die in der Norm beschriebene Version „16245 – B“ ist mehr als skeptisch zu betrachten. In der Beschreibung wird für Pappe „Typ B“ keine Beschränkung des Kappawertes gesetzt! Alle anderen in der Norm geforderten Punkte sollen jedoch wie bei DIN ISO 16245-A erfüllt sein. Das ist die Quadratur des Kreises! Ein hoher Kappawert verschafft Herstellern wohl eine billige (weil schlechtere) Pappe, er verhindert jedoch üblicherweise die Erfüllung der anderen, in der Archivnorm geforderten Kriterien.

Hier bekommt der Archivar/die Archivarin einen Archivkarton, der – wenn auch mit hochwertigen Einlegemappen ausgestattet – dem Archivgut schadet und daher nur für kurze Aufbewahrungsfristen geeignet ist.

In der ArchivNorm 16245-A sind neue Anforderungen enthalten, die zum Teil sehr gut sind, teilweise aber auch kritisch betrachtet werden müssen und in diesen Punkten dringend einer Überarbeitung bedürfen.

Drei Beispiele:

„Material darf nicht ausblutend bzw. abfärbend sein“. Nach den Erfahrungen mit Wasserschäden in Archiven und deren Folgen verdient dieser Punkt bei der Beschaffung von Archivverpackungen besondere Beachtung und ist eine ausgesprochen gute und notwendige neue Anforderung.

„Mechanische Verbindungselemente wie Nieten und Klammern sollten in der Herstellung von Archivkartons vermieden werden“. Eine durchaus positive Forderung. An dieser Stelle hätte man jedoch besser differenzieren sollen! Geklammerte Kartons (Edelstahlklammern aus V2A) sind durchaus archivgerecht. Bei Nieten ist die Sachlage eine andere. Es gibt marktüblich keine Nieten aus Edelstahl. Demnach verfehlen Nietverbindungen die Ziele der Langzeitarchivierung und so den Sinn einer teuren Umhüllung, weshalb wir davon abraten.

Festigkeit (Stauchtest) – Hier ist die „Sinn-Frage“ zu stellen. „Eine Archivschachtel muss einem Druck von 20 kPa standhalten“. Warum? Ein Karton im Format 350 × 250 × 110 mm muss demnach eine Last von 175 kg tragen können! (Stapeln Archivare 30 Kartons übereinander?). Der Last einer einstürzenden Betondecke würden sie dennoch nicht standhalten! Allerdings bestehen die meisten Archivkartons den Stauchtest.

Unser Fazit: Überarbeitung der Norm dringend notwendig!

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